Hausratversicherung kündigen – Wechsel richtig planen

Sie möchten Ihre Hausratversicherung kündigen und nahtlos wechseln? Hier finden Sie die wichtigsten Fristen (ordentlich: 3 Monate), Sonderkündigungsrechte (z. B. bei Beitragserhöhung oder nach Schadenfall) sowie einen kompakten 7‑Schritte‑Plan inkl. Checkliste – sachlich erklärt und praxisnah für 2025.

Sonderkündigungsrecht verstehen

Sie können außerordentlich kündigen, wenn der Beitrag steigt (ohne Mehrleistung), nach einer Schadenregulierung (Frist: 1 Monat) oder wenn sich durch einen Umzug der Beitrag erhöht. Details: Sonderkündigungsrecht Hausrat.

Wechsel‑Checkliste

  • Versicherungssumme und Selbstbeteiligung prüfen
  • Elementarschäden & grobe Fahrlässigkeit abdecken
  • Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung einschließen
  • Unterversicherungsverzicht beachten

Rechtliche Grundlagen (DACH)

Deutschland (VVG)

  • Ordentliche Kündigung: 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres; Textform genügt.
  • Außerordentlich: 1 Monat nach Schadenfall/Regulierung, 1 Monat nach Mitteilung einer Beitragserhöhung; bei Umzug, wenn der Beitrag steigt.
  • Hinweis: Versicherungsjahr ≠ Kalenderjahr – Vertragsbeginn prüfen.

Österreich

  • Haushaltsversicherung mit Haftpflicht kombiniert; Kündigungsfrist meist 1 Monat.
  • Nach 3 Jahren jährliches Kündigungsrecht.

Schweiz

  • VVG‑Revision (seit 2022): 14‑tägiges Widerrufsrecht, Kündigung nach 3 Jahren möglich (danach jährlich).
  • Versicherer dürfen nach Schadenfällen nicht mehr kündigen.

Häufige Kündigungsgründe

  1. Beitragserhöhungen ohne Mehrleistung
  2. Unzufriedene Schadenregulierung
  3. Veraltete Verträge ohne moderne Deckungen
  4. Lebensänderungen (Zusammenziehen, Umzug, Trennung)
  5. Fehlende digitale Services

7‑Schritte‑Plan zur perfekten Kündigung

  1. Bestandsaufnahme (4–6 Monate vorher): Police, Beitragsrechnungen, Schadenhistorie, Inventar.
  2. Marktanalyse (3–4 Monate vorher): mehrere Vergleichsangebote einholen.
  3. Strategie & Timing: Fristen sichern und Wechsel koordinieren.
  4. Kündigungsschreiben: fristgerecht (oder mit Begründung bei Sonderkündigung) versenden.
  5. Nachweis & Versand: Einschreiben/E‑Mail mit Lesebestätigung/Portal/Fax.
  6. Neuer Vertrag: Beginn = 1 Tag nach Ende Altvertrag; Unterversicherungsverzicht etc.
  7. Übergangsmanagement: niemals ohne Schutz; Bestätigung abwarten.

Optimaler Kündigungszeitplan

Empfohlener Ablauf – nahtlos und fristgerecht
ZeitpunktAktion
6 Monate vorherBestandsaufnahme starten
4 Monate vorherMarktvergleich durchführen
3 Monate vorherNeue Versicherung auswählen & alten Vertrag kündigen
1 Tag vor EndeNahtlosen Übergang sicherstellen

Die 10 teuersten Fehler

  • Fristen verpassen → automatische Verlängerung
  • Versicherungslücke riskieren
  • Mündlich kündigen statt in Textform
  • Unterversicherung ignorieren
  • Sonderkündigungsrechte nicht nutzen
  • Doppelversicherung durch unkoordinierten Wechsel
  • Keine Kündigungsbestätigung einholen
  • Veraltete Kontaktdaten
  • Schadenfreiheitsrabatte nicht sichern
  • Blindes Vertrauen in Vergleichsportale (immer mehrere Angebote prüfen)

Spezialfälle

Kündigung nach Schadenfall

Recht auf Kündigung binnen 1 Monat nach Regulierung; zuerst neuen Schutz sichern.

Umzug ins Ausland

Kündigung mit Verlegung des Wohnsitzes möglich – Übergangsschutz im neuen Land organisieren.

Todesfall & Insolvenz

Bei Tod geht der Vertrag auf Erben über (sofortiges Kündigungsrecht). Bei Insolvenz des Versicherers: außerordentliche Kündigung und anteilige Prämienrückerstattung.

Digital kündigen & wechseln

Online‑Portale und Apps unterstützen bei Kündigung und Vertragsverwaltung. Nutzen Sie zusätzlich unsere FAQ und die Wechsel‑Checkliste für eine reibungslose Umsetzung.

Ihr persönlicher Aktionsplan

Sofort

  • Kündigungsfrist & Versicherungsjahr notieren
  • Erinnerung 4 Monate vor Fristende setzen
  • Hausratswert ermitteln

Diese Woche

  • 3 Vergleichsportale prüfen und Bedarf klären
  • Unterlagen digitalisieren

Diesen Monat

  • Mindestens 5 Angebote einholen
  • Gegebenenfalls Konditionen beim aktuellen Versicherer verhandeln
  • Entscheidung treffen und Wechsel umsetzen

Top 5 FAQ zum Hausratversicherung kündigen – Wechsel richtig planen

Kann ich meine Hausratversicherung jederzeit kündigen?

Nein. Ordentliche Kündigung in der Regel mit 3 Monaten Vorlauf zum Ende des Versicherungsjahres. Ausnahmen gelten bei Sonderkündigungsrechten.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Prüfen Sie ggf. ein Sonderkündigungsrecht.

Reicht eine Kündigung per E‑Mail?

Ja, Textform genügt – sofern vertraglich vorgesehen. Alternativ per Einschreiben, über das Kundenportal oder per Fax mit Sendebericht.

Muss ich einen Grund angeben?

Bei der ordentlichen Kündigung nicht. Bei Sonderkündigung den Anlass angeben (z. B. Beitragserhöhung).

Bekomme ich Geld zurück bei unterjähriger Kündigung?

Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung erhalten Sie die anteilige Prämie für den nicht genutzten Zeitraum zurück.