Ihr Kündigungsweg in Kürze
- Frist prüfen: ordentliche Kündigungsfrist beträgt i. d. R. 3 Monate.
- Sonderkündigung: möglich bei Beitragserhöhung, nach Schadenfall oder bei Umzug.
- Neuabschluss: Checkliste nutzen und lückenlosen Übergang planen.
Sie möchten Ihre Hausratversicherung kündigen und nahtlos wechseln? Hier finden Sie die wichtigsten Fristen (ordentlich: 3 Monate), Sonderkündigungsrechte (z. B. bei Beitragserhöhung oder nach Schadenfall) sowie einen kompakten 7‑Schritte‑Plan inkl. Checkliste – sachlich erklärt und praxisnah für 2025.
Sie können außerordentlich kündigen, wenn der Beitrag steigt (ohne Mehrleistung), nach einer Schadenregulierung (Frist: 1 Monat) oder wenn sich durch einen Umzug der Beitrag erhöht. Details: Sonderkündigungsrecht Hausrat.
| Zeitpunkt | Aktion |
|---|---|
| 6 Monate vorher | Bestandsaufnahme starten |
| 4 Monate vorher | Marktvergleich durchführen |
| 3 Monate vorher | Neue Versicherung auswählen & alten Vertrag kündigen |
| 1 Tag vor Ende | Nahtlosen Übergang sicherstellen |
Recht auf Kündigung binnen 1 Monat nach Regulierung; zuerst neuen Schutz sichern.
Kündigung mit Verlegung des Wohnsitzes möglich – Übergangsschutz im neuen Land organisieren.
Bei Tod geht der Vertrag auf Erben über (sofortiges Kündigungsrecht). Bei Insolvenz des Versicherers: außerordentliche Kündigung und anteilige Prämienrückerstattung.
Online‑Portale und Apps unterstützen bei Kündigung und Vertragsverwaltung. Nutzen Sie zusätzlich unsere FAQ und die Wechsel‑Checkliste für eine reibungslose Umsetzung.
Nein. Ordentliche Kündigung in der Regel mit 3 Monaten Vorlauf zum Ende des Versicherungsjahres. Ausnahmen gelten bei Sonderkündigungsrechten.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Prüfen Sie ggf. ein Sonderkündigungsrecht.
Ja, Textform genügt – sofern vertraglich vorgesehen. Alternativ per Einschreiben, über das Kundenportal oder per Fax mit Sendebericht.
Bei der ordentlichen Kündigung nicht. Bei Sonderkündigung den Anlass angeben (z. B. Beitragserhöhung).
Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung erhalten Sie die anteilige Prämie für den nicht genutzten Zeitraum zurück.