Sonderkündigungsrecht bei der Hausratversicherung

Wann Sie Ihren Vertrag sofort beenden dürfen: nach Beitragserhöhung, nach Schadenfall oder beim Umzug – mit Fristen, Voraussetzungen und einem klaren Vorgehen für den nahtlosen Wechsel.

Sonderkündigung auf einen Blick

Beitragserhöhung

Sie können innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung kündigen (DE/AT). In CH besteht ein Ablehnungsrecht mit anschließender Kündigungsmöglichkeit. Schon 1 Cent Erhöhung genügt.

Nach Schadenfall

Kündigung innerhalb von einem Monat nach Regulierung oder Ablehnung (DE/AT). In CH: 14 Tage ab Kostenübernahmebewilligung (nur Versicherungsnehmer).

Umzug

DE: kein Automatismus – Sonderkündigung nur bei Beitragserhöhung durch neue Tarifzone. AT: rechtzeitig vor amtlicher Ummeldung melden. CH: Kündigungsrecht nur bei Auslandsumzug.

Beitragserhöhung: Ihr Ticket zur außerordentlichen Kündigung

Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag ohne Leistungsverbesserung, steht Ihnen das Sonderkündigungsrecht zu. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang der Erhöhungsmitteilung (DE/AT). In der Schweiz können Sie die Erhöhung ablehnen und anschließend kündigen. Wichtig: Erhöhungen sind häufig in der Jahresrechnung versteckt – prüfen Sie Post und E‑Mail sorgfältig; jede Erhöhung reicht, selbst um 1 Cent.

Nach Schadenfall: Wenn die Regulierung enttäuscht

Sind Sie mit der Schadenregulierung unzufrieden oder wurde diese abgelehnt, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats (DE/AT) außerordentlich kündigen. In der Schweiz gilt eine Frist von 14 Tagen nach Kostenübernahmebewilligung – ausschließlich zugunsten der versicherten Person; Versicherer dürfen seit 2022 nicht mehr nach Schadensfällen kündigen.

Umzug: Rechte und Pflichten im Überblick

Ein Umzug allein begründet kein Sonderkündigungsrecht in Deutschland. Es entsteht nur, wenn sich der Beitrag durch die neue Tarifzone erhöht. In Österreich ist die rechtzeitige Meldung vor Ummeldung entscheidend, sonst wird der Vertrag automatisch übertragen. Die Schweiz gewährt nur bei Auslandsumzug ein Kündigungsrecht.

Fristen kompakt

Sonderkündigungsrechte Hausrat – DACH-Vergleich
Land Beitragserhöhung Nach Schadenfall Umzug
Deutschland 1 Monat ab Zugang 1 Monat nach Regulierung/Ablehnung Nur bei Beitragserhöhung (Tarifzone)
Österreich 1 Monat ab Zugang 1 Monat nach Regulierung/Ablehnung Rechtzeitig vor Ummeldung melden
Schweiz Ablehnen & dann kündigen 14 Tage (nur Versicherungsnehmer) Nur bei Auslandsumzug

Sonderkündigung korrekt durchführen (Checkliste)

  1. Frist prüfen: Zugang der Erhöhungsmitteilung / Datum der Regulierung notieren.
  2. Neue Police sichern: Erst neuen Schutz abschließen, dann kündigen (Deckungslücken vermeiden).
  3. Schriftlich kündigen: Per Brief, Fax oder – wenn vereinbart – E‑Mail; in der Schweiz ist E‑Mail seit 2022 Standard.
  4. Nachweis sichern: Versand per Einschreiben/Rückschein empfiehlt sich.
  5. Bestätigung abwarten: Vertragsende schriftlich bestätigen lassen und nahtlosen Übergang prüfen.

Weiterführend: Ordentliche Kündigungsfristen, Hausratversicherung kündigen, Umzug & Versicherungswechsel, Wechsel‑Checkliste.

Top 5 FAQ zum Sonderkündigungsrecht bei der Hausratversicherung

Wie lange habe ich nach einer Beitragserhöhung Zeit zu kündigen?

In Deutschland und Österreich 1 Monat ab Zugang der Mitteilung. In der Schweiz können Sie die Erhöhung ablehnen und anschließend kündigen.

Reicht eine minimale Beitragserhöhung für das Sonderkündigungsrecht?

Ja. Bereits 1 Cent Erhöhung genügt, sofern keine Leistungsverbesserung erfolgt.

Ab wann läuft die Frist nach einem Schadenfall?

In DE/AT ab Regulierung oder Ablehnungsmitteilung (Frist: 1 Monat). In CH ab Kostenübernahmebewilligung – Frist 14 Tage (nur Versicherungsnehmer).

Kann ich beim Umzug außerordentlich kündigen?

In Deutschland nur, wenn sich der Beitrag durch die neue Tarifzone erhöht. In Österreich: rechtzeitig vor Ummeldung melden. In der Schweiz nur bei Auslandsumzug.

Welche Form ist für die Sonderkündigung erforderlich?

Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. E‑Mail gilt nur, wenn vertraglich vereinbart – in der Schweiz seit 2022 Standard.