Ihr Kündigungsweg in Kürze
Frist im Kalender markieren, neuen Tarif wählen, zuerst neu abschließen, dann alt kündigen – so vermeiden Sie Deckungslücken.
Wer seine Hausratversicherung rechtzeitig kündigt, wechselt ohne Lücke und spart oft spürbar. Hier finden Sie die wichtigsten Fristen für DE/AT/CH sowie Sonderkündigungsrechte – kompakt erklärt und mit Praxis-Tipps für Ihre Planung.
Frist im Kalender markieren, neuen Tarif wählen, zuerst neu abschließen, dann alt kündigen – so vermeiden Sie Deckungslücken.
Beitragserhöhung, Schadenfall oder (beitragsrelevanter) Umzug können eine außerordentliche Kündigung ermöglichen. Fristen: meist 1 Monat. Mehr dazu.
Deutschland: 3 Monate zum Laufzeitende. Österreich: meist 1 Monat. Schweiz: jährliches Kündigungsrecht ab Jahr 3; 14 Tage Widerruf bei Neuabschluss.
In Deutschland gilt typischerweise eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Beispiel: Endet Ihr Jahr am 31. Dezember, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. September beim Versicherer eingehen. Praxis-Tipp: schon im Juli terminieren, um entspannt Angebote zu vergleichen.
Häufig nur ein Monat Kündigungsfrist (teils zwei Wochen). Nach 3 Jahren besteht in der Regel ein jährliches Kündigungsrecht – selbst bei ursprünglich längerer Bindung.
Die dreimonatige Frist bleibt gängig. Seit 2022 gilt aber: jährliche Kündigung ab dem 3. Vertragsjahr sowie 14 Tage Widerrufsrecht bei Neuabschlüssen.
Erhöht der Versicherer die Prämie ohne Leistungsplus, können Sie innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen; wirksam wird die Kündigung einen Monat nach Zugang.
In DE/AT können beide Seiten innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung kündigen. In der CH (seit 2022) hat nur noch der Versicherungsnehmer dieses Recht.
In Deutschland kein automatisches Kündigungsrecht. Greift aber, wenn sich der Beitrag durch neue Tarifzone erhöht (dann Sonderkündigung). Tipp: Es gibt 2 Monate Doppelschutz für alt/neu – ideal für Ihren Tarifvergleich. Zum Ratgeber Umzug.
Mehr zu Risiken und typischen Stolpersteinen lesen Sie unter Nachteile.
Ist die Versicherungssumme zu niedrig, wird im Schadenfall anteilig gekürzt. Achten Sie auf Unterversicherungsverzicht (oft ab ca. 700 €/m²).
Notieren Sie vor der Kündigung alle heute enthaltenen Bausteine (z. B. Fahrrad, Glas, Elementar), um Lücken zu vermeiden.
Ältere Verträge schließen grobe Fahrlässigkeit aus. Moderne Tarife verzichten darauf – ein wichtiges Auswahlkriterium.
Rekordschäden 2024 (5,5 Mrd. €) und steigende Prämien unterstreichen die Bedeutung des Elementarschutzes. Digitale Anbieter/Apps unterstützen beim Fristenmanagement und der Schadenmeldung.
Starten Sie idealerweise 4–6 Monate vor Ende des Versicherungsjahres mit Planung und Angeboten; bei Sonderkündigungsrecht sofort handeln.
Ja – warten Sie die Regulierung ab. Anschließend haben Sie 1 Monat für die Sonderkündigung.
Bereits gezahlte Prämien werden nach Wirksamwerden der Kündigung taggenau abgerechnet und erstattet.
Nein. Eine Begründung ist bei der ordentlichen Kündigung nicht erforderlich.
In DE abhängig von den Vertragsbedingungen; in der CH seit 2022 möglich; in AT meist schriftlich gefordert. Prüfen Sie die Police.